Einsatzdaten und Urlaubsübertrag in das Folgejahr

Erstellt Donnerstag, 15. Dezember 2022 durch

Wenn Sie die Einsatzdaten der Mitarbeiter zur Verwaltung des Urlaubsanspruchs verwenden ist Folgendes zu beachten:


  • Der Resturlaub wird immer für das aktuelle Jahr ab dem "Gültig-Ab" Datum der Einsatzdaten berechnet
  • Für den Wechsel in das neue Jahr bitte beim Mitarbeiter einen neuen Eintrag der Einsatzdaten ablegen mit Startdatum z.B. 01.01.2023.


Im neuen Eintrag ab dem 01.01.2023 können Sie dann den Resturlaub vom Vorjahr eintragen, falls dieser nicht automatisch zum 31.12.2022 verfällt. Dieser wird dann bei der Berechnung des Resturlaubs zusammen mit dem Urlaubsanspruch verrechnet.